Zitierungen von § 8 Bundesärzteordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 BÄO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BÄO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 BÄO (vom 01.03.2020)
... Erlaubnis wird auch nicht in den Fällen des § 3 Absatz 2 Satz 10 erteilt. § 8 bleibt unberührt. (1a) Abweichend von Absatz 1 Satz 2 und 3 kann auf ... Erlaubnis ist in diesem Fall auf das Gebiet zu beschränken. Die §§ 5, 6, 8 , 9 und 13 finden entsprechende Anwendung. (4) Erlaubnisse nach Absatz 1 Satz ...
§ 12 BÄO (vom 01.01.2017)
... der Verzichtserklärung nach § 9. (5) Die Entscheidung nach § 8 trifft die Behörde des Landes, die die Approbation zurückgenommen oder widerrufen ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften
G. v. 24.07.2010 BGBl. I S. 983
Artikel 5 KVRuaÄndG Änderung der Bundesärzteordnung
... die über einen Ausbildungsnachweis aus diesen Staaten verfügen, nicht erteilt. § 8 bleibt unberührt." b) Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 wird wie folgt gefasst: ...

Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2515
Artikel 29 BQFGEG Änderung der Bundesärzteordnung
... ist. Die Erlaubnis ist in diesem Fall auf das Gebiet zu beschränken. Die §§ 5, 6, 8 , 9 und 13 finden entsprechende Anwendung." c) Absatz 4 wird wie folgt gefasst: ... c) Absatz 5 wird wie folgt gefasst: „(5) Die Entscheidung nach § 8 trifft die Behörde des Landes, die die Approbation zurückgenommen oder widerrufen ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed