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§ 4 - Groß-und-Außenhandelsmanagement-Kaufleute-Ausbildungsverordnung (GuAMKflAusbV)
V. v. 19.03.2020 BGBl. I S. 715, 1933 (Nr. 16); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 29.06.2021 BGBl. I S. 2244
Geltung ab 01.08.2020; FNA: 806-22-1-127 Berufliche Bildung
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Geltung ab 01.08.2020; FNA: 806-22-1-127 Berufliche Bildung
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§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 4 wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) 1Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
- fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
- 2.
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung
- a)
- Großhandel und
- b)
- Außenhandel sowie
- 3.
- fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Warensortiment zusammenstellen und Dienstleistungen anbieten,
- 2.
- handelsspezifische Beschaffungslogistik planen und steuern,
- 3.
- Einkauf von Waren und Dienstleistungen marktorientiert planen, organisieren und durchführen,
- 4.
- Marketingmaßnahmen planen, durchführen, kontrollieren und steuern,
- 5.
- Verkauf kundenorientiert planen und durchführen,
- 6.
- Distribution planen und steuern,
- 7.
- kaufmännische Steuerung und Kontrolle durchführen und
- 8.
- Arbeitsorganisation projekt- und teamorientiert planen und steuern.
(3) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Großhandel sind:
- 1.
- Lagerlogistik planen, steuern und abwickeln und
- 2.
- warenbezogene Rückabwicklungsprozesse organisieren und durchführen.
(4) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Außenhandel sind:
- 1.
- Außenhandelsgeschäfte abwickeln und Auslandsmärkte bedienen und
- 2.
- internationale Berufskompetenzen anwenden.
(5) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Berufsbildung sowie arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften,
- 2.
- Bedeutung des Groß- und Außenhandels sowie Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz,
- 5.
- Kommunikation und
- 6.
- elektronische Geschäftsprozesse (E-Business).
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Zitierungen von § 4 GuAMKflAusbV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 GuAMKflAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GuAMKflAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Anlage GuAMKflAusbV (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Groß- und Außenhandelsmanagement und zur Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement (vom 01.08.2020)
... zusammen- stellen und Dienstleistungen anbieten ( § 4 Absatz 2 Nummer 1 ) a) Bedarf an Artikeln, Warengruppen und Dienstleis- tungen unter ... Beschaffungslogistik planen und steuern ( § 4 Absatz 2 Nummer 2 ) a) Ziele der handelsspezifischen Beschaffungslogistik reflektieren, Konzepte ... Dienstleistungen marktorientiert planen, organisieren und durchführen ( § 4 Absatz 2 Nummer 3 ) a) unter Beachtung von Beschaffungsrichtlinien Bezugs- quellen ermitteln und ... planen, durchführen, kontrollieren und steuern ( § 4 Absatz 2 Nummer 4 ) a) Informationen zu Zielgruppen, Absatzgebieten und Vertriebskanälen ... 5 Verkauf kundenorientiert planen und durchführen ( § 4 Absatz 2 Nummer 5 ) a) Anfragen bearbeiten, Preise ermitteln und angebots- spezifische Kalkulationen ... 8 6 Distribution planen und steuern ( § 4 Absatz 2 Nummer 6 ) a) betrieblich genutzte Beförderungs- und Frachtarten auftragsbezogen ... Steuerung und Kontrolle durchführen ( § 4 Absatz 2 Nummer 7 ) a) Geschäftsvorgänge unter Einhaltung betrieblicher und rechtlicher ... Arbeitsorganisation projekt- und teamorientiert planen und steuern ( § 4 Absatz 2 Nummer 8 ) a) eigene Arbeit unter Einsatz betrieblicher Arbeits- und Organisationsmittel ... 1 Lagerlogistik planen, steuern und abwickeln ( § 4 Absatz 3 Nummer 1 ) a) Anliefertermine überwachen, Waren annehmen, Wa- ren und Frachtdokumente ... Rückabwick- lungsprozesse organisieren und durchführen ( § 4 Absatz 3 Nummer 2 ) a) Retourenprozesse aus Kundenreklamationen gemäß betrieblichen ... abwickeln und Auslands- märkte bedienen ( § 4 Absatz 4 Nummer 1 ) a) zur Vorbereitung von Außenhandelsgeschäften die Absatz- und ... 2 Internationale Berufs- kompetenzen anwenden ( § 4 Absatz 4 Nummer 2 ) a) im Rahmen der internationalen Kommunikation, Ko- operation und ... sowie arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften ( § 4 Absatz 5 Nummer 1 ) a) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben der ... Außenhandels sowie Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes ( § 4 Absatz 5 Nummer 2 ) a) Aufgaben und Funktionen des Groß- und Außenhan- dels entlang der ... und Gesundheits- schutz bei der Arbeit ( § 4 Absatz 5 Nummer 3 ) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Ar- beitsplatz feststellen und ... zur Brandbekämpfung er- greifen 4 Umweltschutz ( § 4 Absatz 5 Nummer 4 ) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen ... zuführen 5 Kommunikation ( § 4 Absatz 5 Nummer 5 ) a) in der internen und externen Zusammenarbeit situa- tions- und zielorientiert ... 6 Elektronische Geschäftspro- zesse (E-Business) ( § 4 Absatz 5 Nummer 6 ) a) E-Business-Systeme zur Ressourcenplanung und Verwaltung von Kundenbeziehungen in ...
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