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Artikel 1 - Gesetz zu der Vereinbarung vom 25. August 1953 zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Vorsteher des Eidgenössischen Post- und Eisenbahndepartements der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die deutschen Eisenbahnstrecken auf Schweizer Gebiet (EbÜbkSchwG k.a.Abk.)
G. v. 31.03.2020 BGBl. 2020 II S. 251
Geltung ab 08.04.2020; FNA: 188-109 Durchführung völkerrechtlicher und zwischenstaatlicher Vereinbarungen
Geltung ab 08.04.2020; FNA: 188-109 Durchführung völkerrechtlicher und zwischenstaatlicher Vereinbarungen
Artikel 1
1Der in Bonn und Bern am 25. August 1953 unterzeichneten Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Vorsteher des Eidgenössischen Post- und Eisenbahndepartements der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die deutschen Eisenbahnstrecken auf Schweizer Gebiet wird zugestimmt. 2Die Vereinbarung wird nachstehend veröffentlicht.
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