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Artikel 6 - Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (54. StVRÄndV k.a.Abk.)

V. v. 20.04.2020 BGBl. I S. 814 (Nr. 19); zuletzt geändert durch Artikel 1a V. v. 18.12.2020 BGBl. I S. 3047
Geltung ab 28.04.2020, abweichend siehe Artikel 6
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Artikel 6 Inkrafttreten


Artikel 6 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Artikel 2 Nummer 2 bis 5 tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 27. April 2020.





 

Frühere Fassungen von Artikel 6 Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 24.12.2020Artikel 1a Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Vierundfünfzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
vom 18.12.2020 BGBl. I S. 3047

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 6 Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 54. StVRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 54. StVRÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Vierundfünfzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 18.12.2020 BGBl. I S. 3047
Artikel 1a StVOuaÄndV Änderung der Vierundfünfzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... wird wie folgt geändert: 1. Artikel 1 Nummer 16 wird aufgehoben. 2. In Artikel 6 Satz 2 werden die Wörter „Artikel 1 Nummer 16 und Artikel 2 Nummer 2 bis 5 treten" durch ...