Zitierungen von § 64 MPDG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 64 MPDG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MPDG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 67 MPDG Informationsaustausch (vom 26.05.2022)
... a der Verordnung (EU) 2017/745, Artikel 76 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/746 oder § 64 Absatz 1 Nummer 1 eingehen, informiert das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die ...
§ 69 MPDG Korrekturmaßnahmen der Bundesoberbehörden
... Die zuständige Bundesoberbehörde bewertet die Meldungen nach § 64 , um festzustellen, ob die Fortführung einer sonstigen klinischen Prüfung ein ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Besondere Gebührenverordnung BMG (BMGBGebV)
V. v. 24.09.2021 BGBl. I S. 4391; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Anlage BMGBGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 01.04.2024)
... Abbruch einer sonstigen klinischen Prüfung aus Sicherheitsgründen gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 MPDG 100 bis 400 3.9 Anordnung von Korrekturmaßnahmen ...

Erste Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BMG
V. v. 20.01.2023 BGBl. 2023 I Nr. 18
Anhang 1. BMGBGebVÄndV zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe f
... Abbruch einer sonstigen klinischen Prüfung aus Sicherheitsgründen gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 MPDG 100 bis 400 3.9 Anordnung von Korrekturmaßnahmen ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes und weiterer Gesetze
G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 1087
Artikel 1 MPDGuaÄndG Änderung des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes
... im Sinne des Artikels 2 Nummer 57 der Verordnung (EU) 2017/745." 7. Dem § 64 wird folgender Absatz 4 angefügt: „(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz-Gebührenverordnung (MPDGGebV)
Artikel 5 V. v. 21.04.2021 BGBl. I S. 833, 837; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 29.06.2021 BGBl. I S. 2246
§ 5 MPDGGebV Gebühren im Rahmen einer klinischen Prüfung und sonstigen klinischen Prüfung (vom 26.05.2021)
... Gebühr für die Bewertung einer Meldung nach § 69 Absatz 1 in Verbindung mit § 64 Absatz 1 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes beträgt 25 bis 250 Euro. Die Summe der einzelnen Gebühren für die ... Euro. Die Summe der einzelnen Gebühren für die Bewertung von Meldungen nach § 64 Absatz 1 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes darf je klinische Prüfung 2.000 Euro pro Monat nicht überschreiten. (7) Die ...


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