Dieses Gesetz gilt für die Durchführung von Rechtsakten des Rates und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Einführung einer Regelung zur vorübergehenden Flächenstillegung im Wirtschaftsjahr 1991/92 und zum Erlaß von Sondermaßnahmen für dieses Wirtschaftsjahr im Rahmen der Flächenstillegung nach der
Verordnung (EWG) Nr. 797/85.
§ 5 FlStillG 1991 Ermächtigungen ... Voraussetzungen der Beihilfegewährung, soweit sie nach den Vorschriften der in § 1 bezeichneten Rechtsakte bestimmt oder bestimmbar sind, 2. das Verfahren ... einschließlich der Überwachung der Einhaltung der Vorschriften der in § 1 bezeichneten Rechtsakte, dieses Gesetzes sowie der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen ...
V. v. 28.11.1991 BGBl. I S. 2147; aufgehoben durch Artikel 62 G. v. 13.04.2006 BGBl. I S. 855