Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 3 - Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser (MaKVG k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am 23. Dezember 2020 in Kraft.

Anzeige