Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 28.02.2018 aufgehoben
I.
Auf Grund des Artikels 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (BGBl. I S. 1915) geändert durch die Anordnung vom 21. Juni 1978 (BGBl. I S. 921), übertragen wir die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten der Besoldungsgruppen A 1 bis A 13 (gehobener Dienst) - je für ihren Bereich -
der Leiterin, dem Leiter der Postbank Zentralstelle
den Leiterinnen, den Leitern der Postbank Niederlassungen.
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