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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 28.02.2018 aufgehoben
Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten im Bereich der Deutschen Bundespost POSTBANK (POSTBANKErnAnO k.a.Abk.)
A. v. 14.06.1993 BGBl. I S. 1054; aufgehoben durch Artikel 1 A. v. 05.02.2018 BGBl. I S. 217
Geltung ab 01.07.1993; FNA: 2030-11-47-30 Beamte
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Geltung ab 01.07.1993; FNA: 2030-11-47-30 Beamte
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I.
Auf Grund des Artikels 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (BGBl. I S. 1915) geändert durch die Anordnung vom 21. Juni 1978 (BGBl. I S. 921), übertragen wir die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten der Besoldungsgruppen A 1 bis A 13 (gehobener Dienst) - je für ihren Bereich -
der Leiterin, dem Leiter der Postbank Zentralstelle
den Leiterinnen, den Leitern der Postbank Niederlassungen.
der Leiterin, dem Leiter der Postbank Zentralstelle
den Leiterinnen, den Leitern der Postbank Niederlassungen.
II.
Für besondere Fälle behalten wir uns die Ernennung und Entlassung der in Abschnitt I genannten Beamten vor.
III.
Diese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, frühestens jedoch ab 1. Juli 1993, in Kraft.
Schlußformel
Deutsche Bundespost POSTBANK
Generaldirektion
Der Vorstand
Generaldirektion
Der Vorstand
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