Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Schlussformel - Verordnung über von den Approbationsordnungen für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker abweichende Vorschriften bei Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (EpiPrOAbwV k.a.Abk.)

V. v. 03.07.2020 BAnz AT 03.07.2020 V1; Geltung ab 04.07.2020, abweichend siehe Artikel 4

Schlussformel



Der Bundesminister für Gesundheit

Jens Spahn

 
Anzeige