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§ 10 - Gesetz über den Beruf des Logopäden (LogopG k.a.Abk.)
G. v. 07.05.1980 BGBl. I S. 529; zuletzt geändert durch Artikel 8z1 G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Geltung ab 01.10.1980; FNA: 2124-13 Hebammen und Heilhilfsberufe
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Geltung ab 01.10.1980; FNA: 2124-13 Hebammen und Heilhilfsberufe
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§ 10
(aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 16 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe G. v. 2. Dezember 2007 BGBl. I S. 2686 m.W.v. 7. Dezember 2007
Frühere Fassungen von § 10 Gesetz über den Beruf des Logopäden
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 07.12.2007 | Artikel 16 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe vom 02.12.2007 BGBl. I S. 2686 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 10 Gesetz über den Beruf des Logopäden
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 LogopG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LogopG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe
G. v. 02.12.2007 BGBl. I S. 2686
Artikel 16 HeilbAnerkRUG Änderung des Gesetzes über den Beruf des Logopäden
... in dem der Antragsteller den Beruf des Logopäden ausübt." 11. § 10 wird aufgehoben. ...
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