Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung § 10 Gesetz über den Beruf des Logopäden vom 07.12.2007

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 16 HeilbAnerkRUG am 7. Dezember 2007 und Änderungshistorie des LogopG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

§ 10 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 07.12.2007 geltenden Fassung
§ 10 n.F. (neue Fassung)
in der am 07.12.2007 geltenden Fassung
durch Artikel 16 G. v. 02.12.2007 BGBl. I S. 2686
 

(Textabschnitt unverändert)

§ 10


(Text alte Fassung)

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.

(Text neue Fassung)

(aufgehoben)