interne Verweise§ 73 GEG Ausnahme (vom 01.01.2024) ... eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, sind die Pflichten nach § 69 Absatz 2 und § 72 Absatz 1 und 2 erst im Falle eines Eigentümerwechsels nach dem 1. Februar 2002 von dem neuen Eigentümer ... zwei Jahre ab dem ersten Eigentumsübergang nach dem 1. Februar 2002. (3) § 72 Absatz 4 ist entsprechend ...
§ 89 GEG Fördermittel (vom 01.01.2024) ... die Anforderungen nach den §§ 47 und 48 sowie § 50 und nach den §§ 61 bis 73 übererfüllt werden. Einzelheiten werden insbesondere durch ...
§ 108 GEG Bußgeldvorschriften (vom 01.01.2024) ... oder eine Solarthermie-Hybridheizung einbaut oder aufstellt oder betreibt, 20. entgegen § 72 Absatz 1, 2 oder Absatz 4 einen Heizkessel betreibt, 21. entgegen § 74 Absatz 1 eine Inspektion nicht, nicht ...
Zitat in folgenden NormenEnergiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Artikel 1 G. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 1970, 3621; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 21.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 51
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
G. v. 16.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 280
Artikel 1 GEGuaÄndG Änderung des Gebäudeenergiegesetzes ... in elektrischen Wärmepumpen und Wärmepumpen-Hybridheizungen § 72 Betriebsverbot für Heizkessel § 73 Ausnahme". i) Nach der ... aus Sicherheitsgründen nicht eingesetzt werden können." 27. § 72 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird wie folgt geändert: ... 2" ersetzt. b) Folgender Absatz 3 wird angefügt: „(3) § 72 Absatz 4 ist entsprechend anzuwenden." 29. § 74 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: ... geltenden Fassung" ersetzt. bb) In Nummer 1 werden die Wörter „ § 72 Absatz 1 bis 3 ," durch die Wörter „Ablauf der Übergangsfristen nach den §§ 71i bis ... Wörter „Ablauf der Übergangsfristen nach den §§ 71i bis 71m oder nach § 72 ," ersetzt. cc) In Nummer 2 wird die Angabe „§ 71" durch die ...
Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 08.08.2020 BGBl. I S. 1728
Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung und weiterer Vorschriften
V. v. 26.10.2021 BGBl. I S. 4740
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