Tools:
Update via:
Artikel 4 - Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen (KStrStG k.a.Abk.)
Artikel 4 Änderung des Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetzes
Das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz vom 22. März 2020 (BGBl. I S. 640) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt:
„§ 2a Verkehrswegeinfrastrukturprojekte zur Strukturstärkung
Durch Maßnahmengesetz anstelle eines Verwaltungsakts kann der Deutsche Bundestag abweichend von § 18 Absatz 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes und von § 17 Absatz 1 des Bundesfernstraßengesetzes die folgenden Verkehrsinfrastrukturprojekte mit dem Ziel der Strukturförderung der ehemaligen Kohleregionen zulassen:- 1.
- den Ausbau und die Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke von Berlin über Cottbus, Weißwasser nach Görlitz,
- 2.
- den Ausbau und die Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke von Dresden über Bautzen nach Görlitz,
- 3.
- den Ausbau der Eisenbahnstrecke von Leipzig über Falkenberg nach Cottbus,
- 4.
- den Ausbau der Eisenbahnstrecke von Cottbus über Priestewitz nach Dresden,
- 5.
- den Ausbau der Eisenbahnstrecke von Leipzig über Bad Lausick und Geithain nach Chemnitz,
- 6.
- den Ausbau der S-Bahnstrecke von Leipzig über Makranstädt nach Merseburg/Naumburg,
- 7.
- den Ausbau und die Elektrifizierung der S-Bahnstrecke von Leipzig über Pegau und Zeitz nach Gera,
- 8.
- den Neubau der Eisenbahnstrecke zwischen den Strecken von Leipzig nach Großkorbetha und von Halle/Saale nach Großkorbetha,
- 9.
- den Ausbau und Neubau der Westspange im Rahmen des Eisenbahnknotens Köln,
- 10.
- den Ausbau der Eisenbahnstrecke von Köln nach Aachen,
- 11.
- den Ausbau und die Elektrifizierung der S-Bahnstrecke von Kerpen-Horrem nach Bedburg,
- 12.
- den Ausbau der S-Bahnstrecke von Köln nach Mönchengladbach,
- 13.
- den Bau- und Ausbau einer Bundesstraßenverbindung Mitteldeutschland - Lausitz vom Mitteldeutschen Revier bis Weißwasser/Bundesgrenze Polen,
- 14.
- den Neubau und Ausbau einer Bundesstraßenverbindung zwischen den Autobahnen A 4 und A 15,
- 15.
- den Bau und Ausbau der Bundesstraße 97 - Ortsumgehung Cottbus, 3. Bauabschnitt und Ortsumgehung Groß Ossnig - und
- 16.
- den Ausbau der A 13 Autobahnkreuz Schönefelder Kreuz - Autobahndreieck Spreewald.
- 2.
- § 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Nach der Angabe „§ 2 Satz 1" werden die Wörter „und in § 2a Satz 1 Nummer 1 bis 12" eingefügt.
- bb)
- Folgender Satz wird angefügt:
„Für die in § 2a Satz 1 Nummer 13 bis 16 genannten Verkehrsinfrastrukturprojekte ist Träger die Autobahn GmbH des Bundes."
- b)
- Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 1 werden nach den Wörtern „§ 2 Satz 1 Nummern 1 bis 7" die Wörter „oder § 2a Nummer 1 bis 12" eingefügt und das Wort „und" am Ende durch ein Komma ersetzt.
- bb)
- In Nummer 2 wird der Punkt am Ende durch das Wort „und" ersetzt.
- cc)
- Folgende Nummer 3 wird angefügt:
- „3.
- für die in § 2a Satz 1 Nummer 13 bis 16 genannten Verkehrsinfrastrukturprojekte das Fernstraßen-Bundesamt."
- 3.
- § 4 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Satz 1 werden nach der Angabe „§ 2 Satz 1" die Wörter „und § 2a Satz 1" eingefügt.
- b)
- Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 2 wird das Wort „und" am Ende durch ein Komma ersetzt.
- bb)
- In Nummer 3 wird der Punkt am Ende durch das Wort „und" ersetzt.
- cc)
- Folgende Nummer 4 wird angefügt:
- „4.
- die §§ 17a bis 17e des Bundesfernstraßengesetzes."
- 4.
- In § 7 Absatz 3 werden nach der Angabe „§ 2 Satz 1" die Wörter „oder § 2a Satz 1" eingefügt.
- 5.
- In § 8 Absatz 1 Satz 3 werden nach der Angabe „§ 2 Satz 1" die Wörter „oder § 2a Satz 1" eingefügt.
- 6.
- In § 11 Absatz 2 wird nach dem Wort „Bundeswasserstraßen" das Wort „Bundesfernstraßen" eingefügt.
- 7.
- § 14 wird wie folgt geändert:
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/14075/a249753.htm