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Zitierungen von § 6 KVBG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 KVBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KVBG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 10 KVBG Gegenstand der Ausschreibungen, Gebotstermine (vom 27.07.2021)
... Monate vor diesem Zieldatum. (3) Ergibt die Ermittlung des Ausschreibungsvolumens nach § 6 für eines der Zieldaten 2022 bis 2026, dass das Ausschreibungsvolumen null oder negativ ist, ...
§ 20 KVBG Verfahren bei Unterzeichnung der Ausschreibung
... bezuschlagten Mengen des Ausschreibungsvolumens bei der Ermittlung des Ausschreibungsvolumens nach § 6 für die jeweils folgende Ausschreibung. Soweit die Ausschreibung im verkürzten ... 2021 indem sie die nicht bezuschlagten Mengen auf das Ausschreibungsvolumen von 1,5 Gigawatt nach § 6 Absatz 3 addiert. (3) Abweichend von Absatz 2 ist bei einer Unterzeichnung der Ausschreibung ab ...
§ 28 KVBG Gesetzliche Reduktionsmenge (vom 27.07.2021)
... Die Reduktionsschritte der gesetzlichen Reduzierung erfolgen gemäß der nach § 6 für das jeweilige Zieldatum ermittelten gesetzlichen Reduktionsmenge. Für die ... Ausschreibungsmengen. (2) Ergibt die Ermittlung der gesetzlichen Reduktionsmenge nach § 6 für eines der Zieldaten der Jahre 2024 bis spätestens 2038, dass die gesetzliche ...
§ 33 KVBG Anordnungsverfahren (vom 27.07.2021)
... ermittelt ab dem Zieldatum 2027 zu jedem Anordnungstermin die Reduktionsmenge nach § 6 für die gesetzliche Reduzierung. Soweit ab der Ausschreibung für das Zieldatum ... § 20 Absatz 1 unterzeichnet ist, ermittelt die Bundesnetzagentur die Reduktionsmenge nach § 6 nach Maßgabe des § 20 Absatz 2 und 3. (2) Die Bundesnetzagentur ...
§ 61 KVBG Aufgaben der Bundesnetzagentur (vom 01.01.2021)
... hat die Aufgaben, 1. das Ausschreibungsvolumen für jeden Gebotstermin nach § 6 zu ermitteln, 2. die Steinkohleanlagen mit Genehmigung zur Kohleverstromung nach § ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 13 WaStNUG Änderung des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes
... 3 wird die Angabe „2031" durch die Angabe „2027" ersetzt. 3. § 6 wird wie folgt geändert: a) Absatz 4 wird aufgehoben. b) Absatz 5 ...
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