Tools:
Update via:
Bekanntmachung über das Inkrafttreten von Artikel 1 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht und zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Kammern im Bereich der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Bundesnotarordnung, der Wirtschaftsprüferordnung und des Steuerberatungsgesetzes während der COVID-19-Pandemie (COVFRAGInkrB k.a.Abk.)
Bekanntmachung
Nach Artikel 3 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht und zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Kammern im Bereich der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Bundesnotarordnung, der Wirtschaftsprüferordnung und des Steuerberatungsgesetzes während der COVID-19-Pandemie vom 10. Juli 2020 (BGBl. I S. 1643) wird hiermit bekannt gegeben, dass die Europäische Kommission am 31. Juli 2020 festgestellt hat, dass die Regelungen über die ergänzende staatliche Absicherung von Reisegutscheinen gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar sind. Artikel 1 des vorbezeichneten Gesetzes ist damit mit Wirkung vom 31. Juli 2020 in Kraft getreten.
Schlussformel
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Im Auftrag Scheuer
Im Auftrag Scheuer
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/14080/index.htm