Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 1 - Dritte Verordnung zur Änderung der Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationenverordnung (3. FinaRisikoVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 12.08.2020 BGBl. I S. 1890 (Nr. 38); Geltung ab 19.08.2020
|

Artikel 1



Die Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationenverordnung vom 6. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4209), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 4. Juli 2018 (BGBl. I S. 1086) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht werden nach der Angabe zu Anlage 24 folgende Angaben eingefügt:

Anlage 25 KPL

Anlage 26 ILAAP".

2.
§ 8 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort „Überwachung" die Wörter „sowie aus den Angaben zur Kapitalplanung und zum Liquiditätsmanagement" eingefügt und es wird die Angabe „24" durch die Angabe „26" ersetzt.

b)
In Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „24" durch die Angabe „26" ersetzt.

3.
§ 9 wird wie folgt geändert:

a)
Satz 2 wird aufgehoben.

b)
Im neuen Satz 2 wird die Angabe „Absatz 3" gestrichen.

4.
In § 10 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „24" durch die Angabe „26" ersetzt.

5.
In § 11 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „24" durch die Angabe „26" ersetzt.

6.
§ 12 wird wie folgt geändert:

a)
Die Absätze 1 und 2 werden aufgehoben.

b)
Die Absatzbezeichnung „(3)" wird gestrichen.

7.
Die Anlagen 3 und 13 erhalten die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.

8.
Die Anlagen 14 und 15 sowie 18 bis 24 erhalten die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.

9.
Die Anlagen 25 und 26 werden angefügt und erhalten die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.



 

Zitierungen von Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationenverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 3. FinaRisikoVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. FinaRisikoVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten
G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 990
Artikel 7 WpIGEG Änderungen anderer Rechtsvorschriften
... vom 6. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4209), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. August 2020 (BGBl. I S. 1890 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 Absatz 2 Satz 2 ...