Änderung § 28 GntVDDVCSVDV vom 01.01.2025

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 4 GKrimDVDVuaÄndV am 1. Januar 2025 und Änderungshistorie der GntVDDVCSVDV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 28 GntVDDVCSVDV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2025 geltenden Fassung
§ 28 GntVDDVCSVDV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2025 geltenden Fassung
durch Artikel 4 V. v. 15.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 18

(Textabschnitt unverändert)

§ 28 Module des Hauptstudiums II


Im Hauptstudium II sind Module aus folgenden Fachgebieten zu absolvieren:

1. in der Vertiefungsrichtung 'Digital Administration'

(Text alte Fassung)

a) IT-gestütztes Verwaltungsmanagement,

(Text neue Fassung)

a) IT-gestütztes Verwaltungsmanagement und IT-Recht,

b) praktische Informatik,

c) angewandte Informatik und

2. in der Vertiefungsrichtung 'Cyber Security'

a) rechtliche Grundlagen der Informationssicherheit,

b) technische Informatik,

c) praktische Informatik.






Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed