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Eingangsformel - Neunundfünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen (59. StrÄndG k.a.Abk.)

Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

 
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