Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2012 aufgehoben
Verordnung über die Grenzen des Freihafens Hamburg (FrHfHHGrV k.a.Abk.)
V. v. 22.08.1997 BGBl. I S. 2320; aufgehoben durch § 2 G. v. 24.01.2011 BGBl. I S. 50
Geltung ab 18.09.1997; FNA: 613-7-4 Zölle
|
Geltung ab 18.09.1997; FNA: 613-7-4 Zölle
|
Eingangsformel
Auf Grund des § 20 Abs. 2 und des § 28 Abs. 1 des Zollverwaltungsgesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2125, 1993 I S. 2493) verordnet das Bundesministerium der Finanzen:
§ 1
§ 1 wird in 4 Vorschriften zitiert
(1) Die Grenze des Freihafens Hamburg - Freihafenteil Alter Freihafen - wird geändert. Ihr neuer Verlauf ergibt sich aus Anlage 1.
(2) Die Grenze des Freihafens Hamburg - Freihafenteil Waltershof - wird geändert. Ihr neuer Verlauf ergibt sich aus Anlage 2.
§ 2
Waren, die ohne Halt auf dem Teil der Bundesautobahn, der durch den Freihafenteil Waltershof verläuft, oder ohne Halt über die Köhlbrandbrücke, die den Freihafenteil Alter Freihafen mit dem Freihafenteil Waltershof verbindet, befördert werden, unterliegen beim Ein- und Ausgang im Regelfall keinen besonderen zollamtlichen Überwachungsmaßnahmen.
§ 3
(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Gleichzeitig treten die Verordnung über die Grenze des Freihafens Hamburg - Freihafenteil Waltershof - vom 18. November 1980 (BGBl. I S. 2152), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 29. März 1995 (BGBl. I S. 488), und die Verordnung über die Grenze des Freihafens Hamburg - Freihafenteil Alter Freihafen - vom 20. November 1980 (BGBl. I S. 2154), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 29. März 1995 (BGBl. I S. 488), außer Kraft.
Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1) Alter Freihafen
Die Grenze gegen das östlich des Köhlbrands gelegene Gebiet des Freihafens Hamburg - Alter Freihafen - verläuft am westlichen Rand der Eisenbahnbrücke über die Norderelbe nach Süden, vom Ende der Brücke 380 Meter am Maschenzaun entlang - diesen im Freihafen belassend - in südsüdwestlicher Richtung bis zum Eisenbahntor über der Tunnelstraße. Hier überquert sie auf einer Länge von 5 Metern das Gleis der Hafenbahn in nordwestlicher Richtung. Sodann verläuft sie am Maschenzaun - diesen im Freihafen belassend - 790 Meter erst in südsüdwestlicher und dann in westsüdwestlicher Richtung bis hin zum Ende des Maschenzauns am Schnittpunkt der Straßen Veddeler Damm und Am Saalehafen. Dort biegt sie nach Südosten und führt in gerader Linie über Fahrbahnen und Bürgersteige bis zum Grenzweiser auf der Stützmauer der Hafenbahnanlage und folgt ihr in nordöstlicher Richtung bis zur westlichen Ecke der Fußgängerunterführung, überquert die Gleisanlagen bis zur südlichen Ecke dieser Unterführung, wendet sich dann nach Südwesten und verläuft in dieser Richtung 7,8 Meter auf der Flügelmauer. Sie folgt dann dem Maschenzaun - diesen im Freihafen belassend - in südwestlicher Richtung über die Venloer Brücke, wendet sich von deren südlichen Widerlager auf einer Länge von 2,4 Metern in westliche, dann 21,2 Meter in südwestliche Richtung, biegt erneut in westliche Richtung um und wendet sich nach 68,8 Metern auf einer Länge von 9,9 Metern in südwestliche Richtung bis zum Bahnübergang Harburger Chaussee. Sie überquert in dieser Richtung die Gleise auf einer Länge von 26 Metern und folgt dem Maschenzaun - diesen im Freihafen belassend - auf dem Deich am Berliner Ufer über den Grenzübergang Harburger Chaussee 1.257 Meter in westsüdwestlicher Richtung. Sie führt dann 8 Meter nach Südwesten, biegt erneut in westsüdwestlicher Richtung um und überquert die Deichauffahrt in einer Länge von 13 Metern. Von dort folgt sie wieder dem Maschenzaun - diesen im Freihafen belassend - zunächst in gleicher Richtung 200 Meter, wendet sich dann in einem Bogen von 53 Metern nach Nordwesten und verläuft 544 Meter in dieser Richtung bis 30 Meter vor die Klütjenfelder Straße. Sie biegt - dem Maschenzaun weiter folgend - nach Süden ab und führt, nach 2 Metern erneut in westsüdwestlicher Richtung abbiegend, 23 Meter in gerader Linie bis zum Ende des Maschenzauns. Dort überquert sie in nordnordwestlicher Richtung das Potsdamer Ufer, knickt nach 53 Metern - durch Grenzweiser gekennzeichnet - im rechten Winkel ab, überquert die Klütjenfelder Straße bis zum Geländer auf der Hochwasserschutzwand, wendet sich - zunächst dem Geländer folgend - erneut in nordnordwestlicher Richtung bis zum westlichen Bürgersteig der Klütjenfelder Straße, biegt im rechten Winkel in westsüdwestlicher Richtung ab und stößt wieder auf den Maschenzaun. Sie verläuft weiter am Maschenzaun - diesen im Freihafen belassend -um das Grundstück des Zollamts Ernst-August-Schleuse herum auf dem Damm zwischen Klütjenfelder Hafen und Ernst-August-Kanal bis an dessen Ende. Von dort setzt sie sich in nordwestlicher Richtung auf dem Wasser fort bis zu dem Punkt im Reiherstieg, in dem sich die Linien schneiden, die durch zwei Grenzweiser auf den sich gegenüberliegenden Ufern bestimmt werden. Von dort führt sie in gerader Linie über den Reiherstieg zu der durch Grenzweiser bezeichneten Stelle am oberen Rand der südlichen Uferböschung neben der östlichen Einfahrt zur Ellerholzschleuse und setzt sich dort 47,5 Meter nach Westen auf der Böschungsoberkante bis zum Maschenzaun quer zur Uferböschung fort. Sie folgt dem Maschenzaun - diesen im Freihafen belassend - zuerst 1,5 Meter nach Süden, dann 16 Meter nach Westen und schließlich 4 Meter nach Süden. Sie überquert den Ellerholzweg auf einer Länge von 10 Metern in südwestlicher Richtung und folgt dem Maschenzaun - diesen im Freihafen belassend - 5 Meter in südlicher und 253 Meter in südsüdwestlicher Richtung. Dort wendet sie sich 15,5 Meter nach Süden und anschließend 30,5 Meter nach Südsüdwesten. Sie knickt im rechten Winkel nach Westnordwest ab, überquert das zum Ellerholzweg führende Gleis der Hafenbahn auf einer Länge von 7 Metern, wendet sich dann im rechten Winkel nach Südsüdwesten und folgt dem Maschenzaun - diesen im Freihafen belassend - 495 Meter in dieser Richtung. Sie wendet sich sodann nach Südsüdosten, um nach 5 Metern wieder nach Südsüdwesten abzubiegen, folgt weiter dem Maschenzaun - diesen im Freihafen belassend -, bis sie nach 138 Metern im rechten Winkel nach Westnordwesten abbiegt und 5 Meter in dieser Richtung verläuft. Von dort führt sie 134,5 Meter in einem Bogen über Südsüdwesten nach Süden, bis sie 3 Meter vor der östlichen Brückenrampe der Brückenauffahrt Neuhof nach Südosten abknickt. Von dort folgt sie der Brückenrampe und der Brückenauffahrt Neuhof in einem Abstand von 3 Metern bis zur Nordostecke der Fußgängertreppe an der Ostseite der Brückenauffahrt. Sie folgt der Ostkante dieser Treppe und biegt vor der Brückenauffahrt in einem annähernd rechten Winkel nach Westnordwesten ab, überquert auf einer Länge von 29 Metern die Fahrbahnen bis zum westlichen Geländer an der Brückenabfahrt. Dort wendet sie sich nach Nordwesten, verläuft 43 Meter in dieser Richtung und knickt dann im rechten Winkel nach Südwesten ab. Sie folgt in einem Abstand von 5 Metern der Köhlbrandbrücke 135 Meter in südwestlicher Richtung. Dann wendet sie sich nach Südsüdwesten und verläuft 30 Meter in dieser Richtung. Sie knickt dann nach Westnordwesten ab, überquert das Freihafengleis der Hafenbahn und folgt anschließend 1.615 Meter dem Maschenzaun - diesen im Freihafen belassend - entlang der Köhlbrandbrücke. Anschließend führt sie in einem Bogen von 237 Metern in nördlicher Richtung bis zur Roßbrücke. Sie überquert den Roßkanal 55 Meter auf der östlichen Seite der außerhalb des Freihafens liegenden Brücke, biegt am Nordende der Brücke 2 Meter nach Osten ab und folgt dem Maschenzaun - diesen im Freihafen belassend - bis zum Südende der westlichen Außenmauer des Gebäudes auf dem Flurstück 454 am Roßweg. An diesem Punkt wendet sie sich im rechten Winkel - die Straße Köhlbranddeich überquerend - nach Osten und trifft nach 60 Metern auf die Böschung zum Köhlbrand. Sie verschwenkt sodann in westnordwestlicher Richtung 160 Meter in den Köhlbrand hinein und verläuft, mittig dem Fahrwasser des Köhlbrands in nördlicher Richtung folgend, bis auf Höhe des Köhlbrandhöfts. Dort wendet sie sich im Bogen in östlicher Richtung - vom nördlichen Uferbauwerk des Klärwerks Köhlbrandhöft 50 Meter entfernt -und verläuft dann in gerader Linie im Norderelbstrom bis zur Flussmitte bei Kilometer 624. Sie folgt dem Elblauf in Flussmitte bis Kilometer 621 und wendet sich dort nordostwärts auf einer Länge von 485 Metern bis zur Mitte der Einfahrt zum Baakenhafen. Sie verläuft in östlicher Richtung 1.123 Meter in der Mitte des Baakenhafens, wendet sich dort im rechten Winkel zum Nordufer und trifft nach 35 Metern auf den Versmannkai. Sie verläuft in gerader Linie weiter, überquert die Kaianlagen zwischen den Schuppen 24 B und 25 A und trifft nach 91 Metern auf die Versmannstraße. Von dort folgt sie der Versmannstraße auf der Südseite 66 Meter nach Osten und knickt dann im rechten Winkel über die Versmannstraße nach Norden ab. Nach 58 Metern wendet sie sich nach Osten und folgt dort dem weiten Bogen des Maschenzauns - diesen im Freihafen belassend - nach Südosten bis an die Eisenbahnbrücke über die Norderelbe.
Text in der Fassung des Artikels 1 Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Grenzen des Freihafens Hamburg V. v. 15. Januar 2008 BGBl. I S. 50 m.W.v. 1. Februar 2008
Anlage 2 (zu § 1 Abs. 2) Waltershof
Die Grenze gegen das westlich des Köhlbrands gelegene Gebiet des Freihafens Hamburg - Freihafenteil Waltershof - verläuft von der Westecke des Gebäudes der Abfertigungsstelle Bahnhof Waltershof entlang des Maschenzauns, diesen im Freihafen belassend, zunächst acht Meter in südwestlicher, danach 88 Meter in nordwestlicher und anschließend 75 Meter in nordnordwestlicher Richtung bis zur Zellmannstraße. Sie überquert dort auf einer Länge von 26 Metern die Gleisanlage der Hafenbahn. Dann folgt sie wieder dem Maschenzaun, diesen im Freihafen belassend, an der südwestlichen Straßenseite der Zellmannstraße 813 Meter nach Nordwesten bis zum Bahndurchlass. Sie überquert in dieser Richtung 15 Meter das Freihafengleis der Hafenbahn, folgt sodann dem Maschenzaun, diesen im Freihafen belassend, in gleicher Richtung fünf Meter und danach 86,5 Meter in westnordwestlicher Richtung. Von diesem Punkt folgt sie dem Maschenzaun, diesen im Freihafen belassend, zunächst fünf Meter nach Nordosten und biegt sodann im rechten Winkel nach Nordnordwesten. Nach 105 Metern überquert sie ein Freihafengleis der Hafenbahn, verläuft danach 16 Meter in südwestlicher Richtung und überquert dabei erneut ein Freihafengleis der Hafenbahn. Dann biegt die Grenze auf einer Länge von 85 Metern in nordwestliche Richtung ab. Dort schwenkt sie für 20 Meter mit erneuter Gleisquerung nach Südwesten und verläuft dann nördlich des Hafenbahngleises 107 im Abstand von 2,7 Metern zur Gleisachse für 535 Meter parallel zu den Gleisen Richtung Nordwesten. Sie schwenkt dann für 65 Meter Richtung Westnordwest und knickt dann leicht Richtung Nordwesten ab. Sie verläuft für 376 Meter weiter im Abstand von drei Metern nördlich der Hafeneisenbahnanlagen. Dann knickt sie auf 55 Metern Richtung Nordosten, um dann wieder für 137 Meter Richtung Nordwesten zu verlaufen. Dann schwenkt die Freihafengrenze auf einer Länge von 174 Metern in Richtung Norden bis zum Petroleumhafen. Im Petroleumhafen verläuft die Freihafengrenze in einem Abstand von zehn Metern parallel zur Hochwasserschutzwand Richtung Osten. Nach 690 Metern überquert sie, durch einen Grenzweiser auf der Flutmauerecke gekennzeichnet, in nordöstlicher Richtung den Parkhafen auf 612 Metern Länge bis zu einem Punkt in der Elbe, von dem aus sie in einem Winkel von 107 Grad nach Osten abbiegt. Ab diesem Punkt verläuft sie in einem Abstand von 65 Metern parallel zur Kaimauer 1.087,5 Meter in dieser Richtung. Sie wendet sich sodann nach Süden und verläuft 102 Meter in dieser Richtung bis zum Grenzweiser auf der Hochwasserschutzwand, die an dieser Stelle von Osten nach Südosten abknickt. Sie folgt dem Maschenzaun auf der Hochwasserschutzwand, diesen im Freihafen belassend, zuerst 278,5 Meter in südöstlicher Richtung, beschreibt dann einen nach Nordwesten offenen Halbkreis von 85 Metern Länge und setzt sich sodann in gerader Linie 57 Meter in nordwestlicher und anschließend 81 Meter in nordöstlicher Richtung fort. An diesem Punkt wendet sie sich nach Südosten und verläuft in einem leicht gekrümmten Bogen längs des Maschenzauns auf der Hochwasserschutzwand, diesen im Freihafen belassend, 1.748 Meter zuerst in südöstlicher und dann in südlicher Richtung. Sie folgt dann weiter dem Maschenzaun auf der Hochwasserschutzwand, diesen im Freihafen belassend, nacheinander 102 Meter in südlicher, 34 Meter in südöstlicher, 96 Meter in südlicher, zwölf Meter in südwestlicher, 98 Meter in westsüdwestlicher, 22 Meter in südlicher, 13 Meter in südwestlicher und 24 Meter in westlicher Richtung. Dort wendet sie sich von der Hochwasserschutzwand ab und verläuft längs des Maschenzauns, diesen im Freihafen belassend, zuerst 115 Meter nach Süden, die Schleusendurchfahrt bis zur Westseite der Schleusenbrücken in den Freihafen einbeziehend, und dann 78 Meter nach Westen. Von dort verläuft sie 96 Meter in südlicher Richtung, wendet sich sodann in einem Winkel von 115 Grad nach Südwesten und verläuft 356 Meter auf der Böschung längs des Maschenzauns, diesen im Freihafen belassend. Danach biegt sie in einem Winkel von 124 Grad nach Westen ab und folgt dem Maschenzaun 125 Meter in dieser Richtung, wendet sich dort nach Nordwesten und verläuft 135 Meter auf der Flutmauer, dann 70 Meter nach Westen bis in die Höhe der Brüstung an der Südostseite der Bundesautobahn. Sie überquert die Finkenwerder Straße auf einer Länge von 39 Metern in südwestlicher Richtung bis zum Maschenzaun an der Einfahrt des Zollhofs, wendet sich nach Nordwesten und verläuft in einem Bogen längs des Maschenzauns bis an die südöstliche Seite der Straße Köhlbrandbrücke. Dort folgt sie dem Maschenzaun, diesen im Freihafen belassend, in südwestlicher Richtung 271 Meter entlang der Auffahrt zur Köhlbrandbrückenrampe, kreuzt dann in Höhe des Widerlagers die Köhlbrandbrückenrampe auf einer Länge von 28,5 Metern und verläuft anschließend entlang der Westseite der Rampenauffahrt 97 Meter in nördlicher Richtung. Danach wendet sie sich nach Westnordwesten und verläuft zunächst 58 Meter in dieser Richtung. Sie biegt dann nach Nordwesten ab, verläuft in einem nach Westen geneigten Bogen 135 Meter in dieser Richtung und knickt dann nach Nordnordosten ab. In dieser Richtung verläuft sie 45 Meter, wendet sich sodann auf einer Länge von 35 Metern nach Osten, überquert in gerader Linie das Freihafengleis der Hafenbahn auf einer Länge von zehn Metern und verläuft 55 Meter weiter an der Südwestseite des Maschenzauns. Sodann wendet sie sich 12,5 Meter in südwestlicher, zehn Meter in nordwestlicher und 12,8 Meter in nordöstlicher Richtung zurück bis an den Maschenzaun und folgt diesem 70 Meter bis an die Ostecke des Gebäudes der Abfertigungsstelle Bahnhof Waltershof. Sie führt an der Nordseite und an der Nordwestseite des Gebäudes entlang dieses aus dem Freihafen ausschließend bis zu seiner Westecke.
Text in der Fassung des Artikels 1 Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Grenzen des Freihafens Hamburg V. v. 4. Dezember 2008 BGBl. I S. 2746 m.W.v. 24. Dezember 2008
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/142/index.htm