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Gesetz zur Aufhebung des Freihafens Hamburg (FrHfHHAufhG k.a.Abk.)
Eingangsformel
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Der Freihafen Hamburg wird aufgehoben.
§ 2
§ 2 ändert mWv. 1. Januar 2013 FrHfHHGrV
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Grenzen des Freihafens Hamburg vom 22. August 1997 (BGBl. I S. 2320), die zuletzt durch die Verordnung vom 4. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2746) geändert worden ist, außer Kraft.
Schlussformel
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Christian Wulff
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister der Finanzen
Schäuble
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Christian Wulff
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister der Finanzen
Schäuble
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