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Bekanntmachung - Bekanntmachung des Wahltages für die Europawahl 2004 (EuWahlt2004Bek k.a.Abk.)
Bekanntmachung
Auf Grund des § 7 des Europawahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1994 (BGBl. I S. 423, 555) bestimmt die Bundesregierung:
Anlässlich der sechsten Direktwahl des Europäischen Parlaments findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland
am 13. Juni 2004
statt.
Anlässlich der sechsten Direktwahl des Europäischen Parlaments findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland
am 13. Juni 2004
statt.
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