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Bekanntmachung - Bekanntmachung des Wahltages für die Europawahl 2004 (EuWahlt2004Bek k.a.Abk.)

B. v. 17.12.2003 BGBl. I S. 2766
Geltung ab 23.12.2003; FNA: 111-5/6 Wahlrecht

Bekanntmachung



Auf Grund des § 7 des Europawahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1994 (BGBl. I S. 423, 555) bestimmt die Bundesregierung:

Anlässlich der sechsten Direktwahl des Europäischen Parlaments findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland

am 13. Juni 2004

statt.

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