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Artikel 4 - Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen und anderer Gesetze (ArchLGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung der Vergabeverordnung


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 19. November 2020 VgV § 17, § 73, § 76

Die Vergabeverordnung vom 12. April 2016 (BGBl. I S. 624), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. März 2020 (BGBl. I S. 674) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 17 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 6 werden nach dem Wort „beträgt" die Wörter „beim Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb" eingefügt.

b)
Folgender Absatz 15 wird angefügt:

„(15) In einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Absatz 4 Nummer 3 ist der öffentliche Auftraggeber von den Verpflichtungen der §§ 9 bis 13, des § 53 Absatz 1 sowie der §§ 54 und 55 befreit."

2.
In § 73 Absatz 2 Nummer 1 werden die Wörter „vom 10. Juli 2013 (BGBl. I S. 2276)" gestrichen.

3.
§ 76 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Auf die zu erbringende Leistung anwendbare Gebühren- oder Honorarordnungen bleiben unberührt."



 

Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen und anderer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 ArchLGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ArchLGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1161 vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge sowie zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften
G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1691
Artikel 2 SaubFahrzeugBeschGEG Änderung der Vergabeverordnung
... Vergabeverordnung vom 12. April 2016 (BGBl. I S. 624), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. November 2020 (BGBl. I S. 2392 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Inhaltsübersicht ...