Artikel 4 - Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen und anderer Gesetze (ArchLGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung der Vergabeverordnung


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 19. November 2020 VgV § 17, § 73, § 76

Die Vergabeverordnung vom 12. April 2016 (BGBl. I S. 624), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. März 2020 (BGBl. I S. 674) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 17 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 6 werden nach dem Wort „beträgt" die Wörter „beim Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb" eingefügt.

b)
Folgender Absatz 15 wird angefügt:

„(15) In einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Absatz 4 Nummer 3 ist der öffentliche Auftraggeber von den Verpflichtungen der §§ 9 bis 13, des § 53 Absatz 1 sowie der §§ 54 und 55 befreit."

2.
In § 73 Absatz 2 Nummer 1 werden die Wörter „vom 10. Juli 2013 (BGBl. I S. 2276)" gestrichen.

3.
§ 76 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Auf die zu erbringende Leistung anwendbare Gebühren- oder Honorarordnungen bleiben unberührt."

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen und anderer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 ArchLGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ArchLGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1161 vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge sowie zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften
G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1691
Artikel 2 SaubFahrzeugBeschGEG Änderung der Vergabeverordnung
... Vergabeverordnung vom 12. April 2016 (BGBl. I S. 624), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. November 2020 (BGBl. I S. 2392 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Inhaltsübersicht ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed