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Zitierungen von § 6 GesBergV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 GesBergV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GesBergV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 12 GesBergV Überwachung der staubexponierten Personen (vom 24.10.2017)
... mindestens die in Anlage 9 aufgeführten Angaben enthalten müssen. § 6 Absatz 1 Satz 2 gilt für die Aufzeichnungen nach Nummer 2 entsprechend. Diese sind mindestens 40 ...
§ 17 GesBergV Ordnungswidrigkeiten (vom 24.10.2019)
... 1 des Bundesberggesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Aufzeichnung geführt wird, 2. ... dafür sorgt, dass eine dort genannte Aufzeichnung geführt wird, 2. entgegen § 6 Absatz 2 Satz 1 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Aufzeichnung mindestens zehn Jahre aufbewahrt ... dass eine dort genannte Aufzeichnung mindestens zehn Jahre aufbewahrt wird, 3. entgegen § 6 Absatz 2 Satz 2 nicht sicherstellt, dass eine dort genannte Aufzeichnung für die vorgeschriebene Dauer ...
Zitat in folgenden Normen
Allgemeine Bundesbergverordnung (ABBergV)
V. v. 23.10.1995 BGBl. I S. 1466; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 18.10.2017 BGBl. I S. 3584
§ 20 ABBergV Präventivmedizinische Überwachung, ärztliche Untersuchungen (vom 24.10.2017)
... wird. Für die ärztlichen Untersuchungen sind die §§ 2 bis 6 der Gesundheitsschutz-Bergverordnung oder § 16 Absatz 2 und 3 und § 23 Absatz 3 Nummer 2, Absatz 4 Nummer 2 und Absatz 5 der ...
Offshore-Bergverordnung (OffshoreBergV)
Artikel 1 V. v. 03.08.2016 BGBl. I S. 1866; zuletzt geändert durch Artikel 12 V. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2034
§ 16 OffshoreBergV Eignungsuntersuchungen, Verbot der Beschäftigung Minderjähriger (vom 24.10.2017)
... der Untersuchung richten sich nach den §§ 3, 4 Absatz 1 und den §§ 5 und 6 der Gesundheitsschutz-Bergverordnung vom 31. Juli 1991 (BGBl. I S. 1751) in der jeweils geltenden Fassung. (2) Aufgrund ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Gesundheitsschutz-Bergverordnung sowie weiterer berg- und arbeitsschutzrechtlicher Verordnungen
V. v. 18.10.2017 BGBl. I S. 3584
Artikel 1 GesSchBÄndV Änderung der Gesundheitsschutz-Bergverordnung
... für den Unternehmer ist auf der Grundlage von Anlage 4 auszustellen. § 6 Mitteilung, Aufzeichnung, Aufbewahrung (1) Der Unternehmer und im Falle des § 4 ... sich dadurch die Gefährdung nicht erhöht" ersetzt. 5. Der bisherige § 6 wird § 9 und wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 wird die ... aa) In Satz 2 wird die Angabe „§ 3 Abs. 3 Satz 2" durch die Wörter „ § 6 Absatz 1 Satz 2 " ersetzt. bb) Satz 3 wird wie folgt gefasst: „Diese sind ... Person aufzubewahren." b) In Absatz 2 Satz 3 wird die Angabe „ § 6 Abs. 1 Satz 1 " durch die Wörter „§ 9 Absatz 1 Satz 1" ersetzt. 9. Der ... „§ 8 Absatz 2" ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „ § 6 Abs. 2 " durch die Angabe „§ 9 Absatz 2" ersetzt. c) In Absatz 4 Satz 3 ... „§ 3 Abs. 3 Satz 2 und § 9 Abs. 1 Satz 3 und 4" durch die Wörter „ § 6 Absatz 1 Satz 2 und § 12 Absatz 1 Satz 3 und 4" ersetzt. 10. Die Abschnitte 4 und 5 werden ... des Bundesberggesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Aufzeichnung geführt wird, 2. ... dafür sorgt, dass eine dort genannte Aufzeichnung geführt wird, 2. entgegen § 6 Absatz 2 Satz 1 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Aufzeichnung mindestens zehn Jahre aufbewahrt ... eine dort genannte Aufzeichnung mindestens zehn Jahre aufbewahrt wird, 3. entgegen § 6 Absatz 2 Satz 2 nicht sicherstellt, dass eine dort genannte Aufzeichnung für die vorgeschriebene Dauer ...
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