vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 02.04.2022 | Artikel 1 Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2022, zur elektronischen Erhebung der Bankenabgabe und zur Änderung der Strafprozessordnung vom 25.03.2022 BGBl. I S. 571 |