Tools:
Update via:
Zitierungen von § 4 FABaumPflPrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 FABaumPflPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FABaumPflPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 FABaumPflPrV Qualifizierungsbereiche
... Lerninhalt bestimmt sich nach den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsteile nach § 4 in Verbindung mit den Anforderungen und Prüfungsinhalten der §§ 6, 11 und ...
§ 21 FABaumPflPrV Bestehen der Prüfung
... Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling in jedem Prüfungsteil nach § 4 mindestens die Note „ausreichend" nach Anlage 1 erzielt hat. (2) Die ...
§ 22 FABaumPflPrV Zeugnisse
... und in Worten nach Anlage 1 anzugeben für 1. jeden Prüfungsteil nach § 4 , 2. jeden Prüfungsbestandteil nach den §§ 7, 12 und 16 sowie ...
§ 24 FABaumPflPrV Wiederholung der Prüfung
... Wiederholungsprüfung ist der Prüfling auf Antrag von einzelnen Prüfungsteilen nach § 4 und einzelnen Prüfungsbestandteilen nach den §§ 7, 12 und 16 zu befreien, wenn ...
Anlage 2 FABaumPflPrV (zu § 22) Zeugnisinhalte
... sowie zusätzlich: 1. Benennung und Bewertung der einzelnen Prüfungsteile nach § 4 mit Noten als Dezimalzahl und in Worten, 2. Benennung und Bewertung der einzelnen ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/14275/v255077.htm