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Artikel 3 - Gesetz zur Verbesserung der Datenübermittlung für Zwecke der Ernährungsvorsorge (ESVGuaÄndG k.a.Abk.)
Artikel 3 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 14. Dezember 2020.
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