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Berichtigung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Seearbeitsgesetzes und anderer Gesetze (4. SeeArbGÄndGBer k.a.Abk.)
Berichtigung
Artikel 2e des Vierten Gesetzes zur Änderung des Seearbeitsgesetzes und anderer Gesetze vom 14. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2112) ist wie folgt zu berichtigen:
- 1.
- Nummer 1 Buchstabe c muss wie folgt lauten:
- „c)
- Satz 4 wird wie folgt gefasst:
- 2.
- Folgende Nummer 1 Buchstabe d ist einzufügen:
- „d)
- Folgender Satz wird angefügt:
Schlussformel
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Im Auftrag Michael Lobemeier
Im Auftrag Michael Lobemeier
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/14313/index.htm