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Unterabschnitt 1 - Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes (GKrimDVDV)

Artikel 1 V. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2883 (Nr. 62); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 03.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 177
Geltung ab 01.04.2020, abweichend siehe Artikel 3; FNA: 2030-6-35 Beamte
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Teil 2 Studium

Abschnitt 2 Studienordnung

Unterabschnitt 1 Allgemeines

§ 9 Ziel des Studiums



Das Studium hat insbesondere zum Ziel,

1.
den Studierenden die wissenschaftlichen Methoden und akademischen Standards sowie die berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln, die für die Erfüllung der Aufgaben im gehobenen Kriminaldienst des Bundes erforderlich sind,

2.
die Studierenden zu verantwortlichem polizeilichen Handeln im freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat zu befähigen,

3.
die Studierenden zur Zusammenarbeit im europäischen und internationalen Raum zu befähigen und

4.
die Studierenden zu befähigen, dass sie ihre Kompetenzen weiterentwickeln, um den ständig wachsenden Herausforderungen des Polizeivollzugsdienstes gerecht zu werden.


§ 10 Dauer des Studiums



(1) Das Studium dauert nach § 13 Absatz 1 Satz 1 der Bundeslaufbahnverordnung in der Regel sechs Semester.

(2) Das Studium ist so zu konzipieren, dass die Studierenden je Semester 30 Leistungspunkte nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen erwerben können.


§ 11 Gliederung des Studiums und Teilnahmepflicht



(1) Das Studium gliedert sich in

1.
Module,

2.
modulbegleitende Veranstaltungen und

3.
die Bachelorarbeit.

(2) 1Das Studium ist in sechs Studienabschnitte unterteilt. 2Die Module und die Bachelorarbeit verteilen sich wie folgt auf die Studienabschnitte und die Semester:

 SemesterStudienabschnittModul oder
Bachelorarbeit
Inhalt
 1234
11. Semester Fachstudien I Modul 1 Verfassungs-, europa- und völkerrechtliche Grund-
lagen sowie Recht des öffentlichen Dienstes
2Modul 2 Rechtliche Grundlagen für die Wahrnehmung poli-
zeilicher Aufgaben
3Modul 3 Sozial-, polizei- und kriminalwissenschaftliche sowie
psychologische Grundlagen
4Modul 4 Ökonomische Grundlagen des Verwaltungshandelns
52. Semester Fachstudien II Modul 5 Kriminalität und Strafbarkeit - Basis
6Modul 6 Aufgaben und Handeln der Kriminalpolizei - Basis
73. Semester Praxisintegrierende
Studien I
Modul 7 Wahrnehmung kriminalpolizeilicher Aufgaben in der
Praxis - Basis
84. Semester Fachstudien III Modul 8 Aufgaben und Handeln des Bundeskriminalamts im
nationalen, europäischen und internationalen Kon-
text - Bundeskriminalamt
9Modul 9 Cyberkriminalität und informationstechnisch ge-
prägte Ermittlungen - Bundeskriminalamt
10Modul 10 Schwere und organisierte Kriminalität sowie Wirt-
schafts- und Finanzkriminalität - Bundeskriminalamt
11Modul 11 Politisch motivierte Kriminalität - Bundeskriminalamt
125. Semester Praxisintegrierende
Studien II
Modul 12 Wahrnehmung kriminalpolizeilicher Aufgaben in der
Praxis - Bundeskriminalamt
136. Semester Fachstudien IV BachelorarbeitErstellung der Thesis
14Modul 13 Wahlpflichtbereich: Vertiefung zu Aufgaben und
Handeln des Bundeskriminalamts und den Phäno-
menen im Bereich Kriminalität sowie zu aktuellen
polizeirelevanten Themen


(3) 1Der Studienverlauf richtet sich nach dem Modulhandbuch „Kriminalvollzugsdienst im Bundeskriminalamt" in der Fassung, die bei Beginn des Studiums gilt. 2Das Modulhandbuch „Kriminalvollzugsdienst im Bundeskriminalamt" wird auf der Internetseite des Bundeskriminalamts veröffentlicht und zudem in der jeweils geltenden Fassung in Papierform beim Prüfungsamt des Fachbereichs vorgehalten und archiviert.

(4) 1Die Hochschule kann festlegen, dass bis zum 31. Dezember 2024 Lehrveranstaltungen eines Moduls oder Teile von Lehrveranstaltungen eines Moduls in einen anderen Studienabschnitt verschoben werden. 2In den Zeitraum der Anfertigung der Bachelorarbeit dürfen jedoch keine Lehrveranstaltungen verschoben werden.

(5) Die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen des Studiums ist verpflichtend.