Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 20.05.2010 aufgehoben
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§ 9 - Fleischhygiene-Verordnung (FlHV)

neugefasst durch B. v. 29.06.2001 BGBl. I S. 1366; aufgehoben durch Artikel 7 Nr. 2 V. v. 11.05.2010 BGBl. I S. 612
Geltung ab 01.02.1987; FNA: 7832-1-19 Fleischbeschau
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§ 9 (aufgehoben)


§ 9 wird in 1 Vorschrift zitiert


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Zitierungen von § 9 FlHV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 FlHV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FlHV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Hackfleisch-Verordnung (HFlV)
V. v. 10.05.1976 BGBl. I S. 1186; aufgehoben durch Artikel 23 V. v. 08.08.2007 BGBl. I S. 1816
§ 13 HFlV Voraussetzungen für das Inverkehrbringen auf Märkten
... es gilt auch nicht, wenn Erzeugnisse nach § 1 Abs. 1 in einem Herstellerbetrieb nach § 9 oder nach den Vorschriften der Fleischhygiene-Verordnung oder der ...


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