Änderung § 10b FlHV vom 15.08.2007

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 16 EULMRDV am 15. August 2007 und Änderungshistorie der FlHV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 10b FlHV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 15.08.2007 geltenden Fassung
§ 10b FlHV n.F. (neue Fassung)
in der am 15.08.2007 geltenden Fassung
durch Artikel 16 V. v. 08.08.2007 BGBl. I S. 1816

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 10b Anforderungen an das Gewinnen, Zubereiten und Behandeln von Fleisch in nicht nach § 6 Abs. 2 des Fleischhygienegesetzes zugelassenen Betrieben


(Text neue Fassung)

§ 10b (aufgehoben)


vorherige Änderung

(1) Fleisch darf in

1. nach § 11a Abs. 1 registrierten Betrieben nur unter Einhaltung der entsprechenden Anforderungen der Anlage 2 Kapitel IV sowie der Anlage 2a Nr. 8 behandelt,

2. § 10 Abs. 6 bezeichneten Betrieben oder nach § 11a Abs. 3 registrierten Betrieben, die die Anforderungen der Anlage 2 Kapitel I, II, III Nr. 1, Kapitel IV Nr. 1, Kapitel V sowie Kapitel VI Nr. 2 und 3 erfüllen, nur unter Einhaltung der Anforderungen der Anlage 2 Kapitel III Nr. 2, Kapitel IV Nr. 2 bis 6, Kapitel VI Nr. 1 und 4 sowie Kapitel VIII bis X gewonnen, zubereitet und behandelt

werden.

(2) Für das Herstellen, Behandeln und Zubereiten von Hackfleisch und Fleischzubereitungen in nach § 11a Abs. 3 registrierten Betrieben bleiben die Vorschriften der Hackfleisch-Verordnung vom 10. Mai 1976 (BGBl. I S. 1186) in der jeweils geltenden Fassung unberührt.



 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed