Artikel 1a - Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Vierundfünfzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (StVOuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1a Änderung der Vierundfünfzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften


Artikel 1a ändert mWv. 24. Dezember 2020 54. StVRÄndV Artikel 1, Artikel 6

Die Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 20. April 2020 (BGBl. I S. 814) wird wie folgt geändert:

1.
Artikel 1 Nummer 16 wird aufgehoben.

2.
In Artikel 6 Satz 2 werden die Wörter „Artikel 1 Nummer 16 und Artikel 2 Nummer 2 bis 5 treten" durch die Wörter „Artikel 2 Nummer 2 bis 5 tritt" ersetzt.



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