interne Verweise§ 17 GepBetrWMAProBusManFV Zeugnisse ... mit einer Nachkommastelle und in Worten anzugeben. Jede Befreiung im Sinne des § 16 ist mit Ort, Datum und der Bezeichnung des Prüfungsgremiums der anderen vergleichbaren ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/14351/v256131.htm