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Frühere Fassungen von § 1 Haushaltsgesetz 2021

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 16.11.2023 (14.12.2023)Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvF 1/22 - (Zu Artikel 1 und Artikel 2 des Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021)
vom 29.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 358
aktuell vorher 01.01.2021 (25.02.2022)Artikel 1 Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021
vom 18.02.2022 BGBl. I S. 194
aktuell vorher 01.01.2021 (09.06.2021)Artikel 1 Nachtragshaushaltsgesetz 2021
vom 03.06.2021 BGBl. I S. 1410
aktuellvor 01.01.2021 (09.06.2021)Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.