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Zitierungen von § 20 StaRUG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 StaRUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StaRUG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 21 StaRUG Erörterung des Restrukturierungsplans (vom 17.07.2024)
... Versammlung der Planbetroffenen zur Erörterung des Plans abzuhalten. (2) § 20 Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. Die Frist zur Einberufung beträgt mindestens 14 Tage. ... einer elektronischen Teilnahme ein, beträgt die Frist sieben Tage. (3) § 20 Absatz 3 gilt entsprechend. (4) Findet die Versammlung nach Ablauf einer zur ...
§ 23 StaRUG Gerichtliches Planabstimmungsverfahren
... stellen, welches nach den §§ 45 und 46 durchzuführen ist; die §§ 17 bis 22 finden in diesem Fall keine ...
§ 47 StaRUG Antrag
... auch die Anforderungen sein, die an das Planabstimmungsverfahren nach den §§ 17 bis 22 zu stellen ...
§ 64 StaRUG Minderheitenschutz
... zu klären. (4) Hat weder eine Versammlung der Planbetroffenen ( § 20 ) noch ein Erörterungs- und Abstimmungstermin (§ 45) stattgefunden, gilt Absatz 2 Satz 1 ...
§ 66 StaRUG Sofortige Beschwerde
... des Plans besonders hingewiesen wurde. Hat weder eine Versammlung der Planbetroffenen ( § 20 ) noch ein Erörterungs- und Abstimmungstermin (§ 45) stattgefunden, so gilt Absatz 2 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz
G. v. 12.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 234
Artikel 38 JusWeDigG Änderung des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes
... (BGBl. 2023 I Nr. 411) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 20 Absatz 1 Satz 2 werden nach dem Wort „erfolgt" ein Komma und die Wörter „sofern keine ... eingefügt. 2. § 21 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „ § 20 Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend." 3. In § 41 Absatz 3 werden die Wörter „194 der ...
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