interne Verweise§ 2 StaRUG Gestaltbare Rechtsverhältnisse (vom 01.01.2024) ... Antragstellung (§ 45). Erwirkt der Schuldner vorher eine Stabilisierungsanordnung ( § 49 ), tritt an die Stelle des Planangebots oder des Antrags der Zeitpunkt der ...
§ 32 StaRUG Pflichten des Schuldners (vom 01.01.2024) ... des Verhandlungsstands betrifft. Hat der Schuldner eine Stabilisierungsanordnung nach § 49 erwirkt, teilt er auch unverzüglich wesentliche Änderungen mit, welche die ...
§ 50 StaRUG Antrag ... Der Schuldner hat die beantragte Stabilisierungsanordnung nach § 49 Absatz 1 ihrem Inhalt, dem Adressatenkreis und der Dauer nach zu bezeichnen. (2) Der Schuldner ...
§ 85 StaRUG Besondere Bestimmungen (vom 17.07.2024) ... nach § 37 Absatz 1 und 2, 4. die Stabilisierungsanordnung nach § 49 Absatz 1 , wenn sich diese gegen die Gesamtheit der Gläubiger richtet; wurde eine ...
Zitat in folgenden NormenGesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG)
G. v. 24.03.1897 RGBl. S. 97; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 24.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 329
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz
G. v. 12.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 234
Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG)
G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3256
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