Änderungen durch Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Link zum Änderungstext; Spalte 3 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 4 = führt zur Gesamtansicht des geänderten Gesetzes

m.W.v.
(verkündet)
ändertdie Vorschriften ...
(Synopse/Diff)
der folgenden Gesetze und/oder Verordnungen

vergangene und konsolidierte Änderungen (Verpasst? )

 01.03.2021Artikel 11Synopse gesamt oder einzeln für
§ 1, § 5, § 7
Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
Artikel 12§ 1Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (GesRGenRCOVMVV)
 31.12.2020Artikel 1§ 44 (neu)Gesetz betreffend die Einführung der Zivilprozeßordnung
Artikel 5AnlageVerbraucherinsolvenzformularverordnung (VbrInsFV)
Artikel 6Synopse gesamt oder einzeln für
§ 35, § 287a, § 295, § 295a (neu), § 296
Insolvenzordnung (InsO)
Artikel 7Artikel 103l (neu)Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung (EGInsO)
Artikel 8AnlageVerbraucherinsolvenzformularverordnung (VbrInsFV)
Artikel 9Anlage 1Gerichtskostengesetz (GKG)
Artikel 10Artikel 240Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Artikel 13§ 12Gewerbeordnung
 01.10.2020 (30.12.2020)Artikel 2Synopse gesamt oder einzeln für
§ 286, § 287, § 287a, § 295, § 296, § 300, § 300a, § 301
Insolvenzordnung (InsO)
Artikel 3Synopse gesamt oder einzeln für
Artikel 103k (neu), Artikel 107a (neu)
Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung (EGInsO)
Artikel 4Synopse gesamt oder einzeln für
§ 1, § 19
Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV)
Artikel 5§ 2a (neu)Verbraucherinsolvenzformularverordnung (VbrInsFV)

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



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