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Artikel 2 - Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (1. BImSchV4ÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am ersten Tag des auf die Verkündung*) folgenden Quartals in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 20. Januar 2021.

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