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§ 34 - Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes (MtDFmEloAufklVDV)
§ 34 Lehrgang „Technische Aufklärung"
§ 34 wird in 3 Vorschriften zitiert
(1) Die Anwärterinnen und Anwärter vertiefen die in der Ausbildung vermittelten Fähigkeiten und Fertigkeiten und erwerben weiterführende Kenntnisse in der technischen Aufklärung.
Zitierungen von § 34 MtDFmEloAufklVDV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 34 MtDFmEloAufklVDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MtDFmEloAufklVDV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 20 MtDFmEloAufklVDV Rahmenlehrplan
... 1. die Regeldauer der Lehrgänge der fachtheoretischen Ausbildung (§§ 25 bis 35) und 2. die grobe Struktur der Inhalte der Lehrgänge der fachtheoretischen ...
§ 57 MtDFmEloAufklVDV Schriftliche Prüfung
... den Lehrinhalten der Lehrgänge nach den §§ 25 bis 30 und den §§ 32 bis 34 . Bei den Klausuren nach Satz 1 Nummer 2 ist die Zusammenfassung von ...
§ 61 MtDFmEloAufklVDV Gegenstand der mündlichen Prüfung
... insbesondere aus den Lehrinhalten der fachtheoretischen Lehrgänge nach den §§ 25 bis 35 ...
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