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Zitierungen von § 3 CoronaImpfV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 CoronaImpfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
CoronaImpfV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 CoronaImpfV Anspruch
... haben, 3. Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland in einer in den §§ 2 bis 4 genannten Einrichtung oder in einem in den §§ 2 bis 4 genannten Unternehmen ... in einer in den §§ 2 bis 4 genannten Einrichtung oder in einem in den §§ 2 bis 4 genannten Unternehmen behandelt, gepflegt oder betreut werden, oder tätig sind, oder ... gepflegt oder betreut werden, oder tätig sind, oder enge Kontaktperson im Sinne von § 3 Absatz 1 Nummer 3 oder § 4 Absatz 1 Nummer 3 sind, und 4. Personen nach § 3 Absatz 1 Nummer 6 ... § 3 Absatz 1 Nummer 3 oder § 4 Absatz 1 Nummer 3 sind, und 4. Personen nach § 3 Absatz 1 Nummer 6 und § 4 Absatz 1 Nummer 4 und 6, die im Ausland tätig sind, und ihre mitausgereisten ... werden: 1. Anspruchsberechtigte nach § 2, 2. Anspruchsberechtigte nach § 3 , 3. Anspruchsberechtigte nach § 4 und 4. alle übrigen ...
§ 4 CoronaImpfV Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität (vom 24.02.2021)
... 8. Personen, die in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen, die nicht von § 3 Absatz 1 Nummer 6a erfasst sind, tätig sind, 9. Personen mit prekären Arbeits- oder ...
§ 5 CoronaImpfV Folge- und Auffrischimpfungen
... §§ 2 bis 4 gelten entsprechend für Folge- und Auffrischimpfungen, die für ein ...
§ 6 CoronaImpfV Leistungserbringung
... Impfteam Folgendes vorzulegen: 1. Personen, die nicht in einer in den §§ 2 bis 4 genannten Einrichtung oder in einem in den §§ 2 bis 4 genannten Unternehmen ... in einer in den §§ 2 bis 4 genannten Einrichtung oder in einem in den §§ 2 bis 4 genannten Unternehmen behandelt, gepflegt oder betreut werden: a) ihren ... in der Bundesrepublik Deutschland, sowie 2. Personen, die in einer in den §§ 2 bis 4 genannten Einrichtung oder in einem in den §§ 2 bis 4 genannten Unternehmen ... die in einer in den §§ 2 bis 4 genannten Einrichtung oder in einem in den §§ 2 bis 4 genannten Unternehmen behandelt, gepflegt oder betreut werden oder tätig sind, eine ... tätig sind, eine Bescheinigung der Einrichtung oder des Unternehmens, 3. die in § 3 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis i und § 4 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis h genannten Personen, bei denen krankheitsbedingt ... SARS-CoV-2 besteht, ein ärztliches Zeugnis nach Absatz 5 über das Vorliegen der in § 3 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis i und § 4 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis h genannten Erkrankung oder 4. die in ... i und § 4 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis h genannten Erkrankung oder 4. die in § 3 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe j und § 4 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe i genannten Personen, ein ärztliches Zeugnis nach ... einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, 5. enge Kontaktpersonen im Sinne von § 3 Absatz 1 Nummer 3 oder § 4 Absatz 1 Nummer 3 eine Bestätigung der in § 3 Absatz 1 Nummer 3 oder in ... Sinne von § 3 Absatz 1 Nummer 3 oder § 4 Absatz 1 Nummer 3 eine Bestätigung der in § 3 Absatz 1 Nummer 3 oder in § 4 Absatz 1 Nummer 3 genannten Person oder der sie vertretenden Person. ... 1 Nummer 3 genannten Person oder der sie vertretenden Person. (5) Die in § 3 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis i und § 4 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis h genannten Personen haben Anspruch auf Ausstellung ... Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bei Personen nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe j sowie Personen nach § 4 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe i sind ausschließlich die ...
§ 7 CoronaImpfV Impfsurveillance
... 9. Chargennummer, 10. Grundlage der Priorisierung nach den §§ 2 bis 4. (2) Für die Datenübermittlung nach Absatz 1 ist das ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung
V. v. 24.02.2021 BAnz AT 24.02.2021 V1
Artikel 1 1. CoronaImpfVÄndV Änderung der Coronavirus-Impfverordnung
... vom 8. Februar 2021 (BAnz AT 08.02.2021 V1) wird wie folgt geändert: 1. Nach § 3 Absatz 1 Nummer 6 wird folgende Nummer 6a eingefügt: „6a. Personen, die in ... Personen, die in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen, die nicht von § 3 Absatz 1 Nummer 6a erfasst sind, tätig ...
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