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§ 5 - Werkstein- und Terrazzoherstellermeisterverordnung (WerkstTerHMstrV k.a.Abk.)
V. v. 16.02.2021 BGBl. I S. 250 (Nr. 8); zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 96 V. v. 18.01.2022 BGBl. I S. 39
Geltung ab 01.03.2021; FNA: 7110-3-208 Handwerk im Allgemeinen
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Geltung ab 01.03.2021; FNA: 7110-3-208 Handwerk im Allgemeinen
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§ 5 Fachgespräch
(1) Im Fachgespräch hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- 1.
- die fachlichen Zusammenhänge aufzuzeigen, die dem Meisterprüfungsprojekt zugrunde liegen,
- 2.
- Kunden zu beraten und dabei den jeweiligen Kundenwunsch sowie wirtschaftliche, rechtliche und technische Gesichtspunkte in das Beratungsgespräch einzubeziehen,
- 3.
- sein Vorgehen bei der Planung und Durchführung des Meisterprüfungsprojekts zu begründen sowie
- 4.
- mit dem Meisterprüfungsprojekt verbundene berufsbezogene Probleme sowie deren Lösungen darzustellen und dabei aktuelle Entwicklungen im Werkstein- und Terrazzohersteller-Handwerk zu berücksichtigen.
(2) Das Fachgespräch soll höchstens 30 Minuten dauern.
Text in der Fassung des Artikels 3 Zweite Verordnung zur Änderung von Meisterprüfungsverordnungen V. v. 23. November 2021 BGBl. I S. 4952 m.W.v. 1. Dezember 2021
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Frühere Fassungen von § 5 Werkstein- und Terrazzoherstellermeisterverordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.12.2021 | Artikel 3 Zweite Verordnung zur Änderung von Meisterprüfungsverordnungen vom 23.11.2021 BGBl. I S. 4952 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 5 Werkstein- und Terrazzoherstellermeisterverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 WerkstTerHMstrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WerkstTerHMstrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 WerkstTerHMstrV Ziel und Gliederung der Prüfung in Teil I (vom 01.12.2021)
... in ein Meisterprüfungsprojekt nach § 4 und ein darauf bezogenes Fachgespräch nach § 5 . Das Meisterprüfungsprojekt und das Fachgespräch bilden einen ...
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