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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 28.12.2021 aufgehoben
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§ 1 - Hygienepauschaleverordnung (HygPV)

V. v. 01.04.2021 BAnz AT 06.04.2021 V1; aufgehoben durch § 2 V. v. 23.12.2021 BAnz AT 28.12.2021 V2
Geltung ab 01.04.2021; FNA: 860-5-72 Sozialgesetzbuch
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§ 1 Hygienepauschale für Heilmittelerbringer



Die nach § 124 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zugelassenen Leistungserbringer können zur pauschalen Abgeltung der ihnen infolge der COVID-19-Pandemie entstehenden Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen für jede Heilmittelverordnung, die sie im Zeitraum vom 1. April 2021 bis zum 31. März 2022 *) abrechnen, einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 1,50 Euro gegenüber den Krankenkassen geltend machen.


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*)
Anm. d. Red.: Die vom Gesetzgeber gewünschte Fassung durch Aufhebung des zugrundeliegenden Änderungsartikels in Artikel 21 Nummer 2 G. v. 10. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5162) ist unklar.





 

Frühere Fassungen von § 1 HygPV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 12.12.2021Artikel 21 Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
vom 10.12.2021 BGBl. I S. 5162
aktuell vorher 24.11.2021Artikel 20b Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite
vom 22.11.2021 BGBl. I S. 4906
aktuell vorher 01.07.2021 (05.07.2021)Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Hygienepauschaleverordnung
vom 02.07.2021 BAnz AT 05.07.2021 V1
aktuellvor 01.07.2021 (05.07.2021)Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1 HygPV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 HygPV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HygPV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Hygienepauschaleverordnung
V. v. 02.07.2021 BAnz AT 05.07.2021 V1
Artikel 1 HygPVÄndV
... vom 1. April 2021 (BAnz AT 06.04.2021 V1) wird wie folgt geändert: 1. In § 1 wird die Angabe „30. Juni" durch die Angabe „31. Dezember" ersetzt.  ...