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§ 2 - Hygienepauschaleverordnung (HygPV)

V. v. 01.04.2021 BAnz AT 06.04.2021 V1; aufgehoben durch § 2 V. v. 23.12.2021 BAnz AT 28.12.2021 V2
Geltung ab 01.04.2021; FNA: 860-5-72 Sozialgesetzbuch
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§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 2021 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 25. November 2022 außer Kraft. *)


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*)
Anm. d. Red.: Die vom Gesetzgeber gewünschte Fassung durch Aufhebung des zugrundeliegenden Änderungsartikels in Artikel 21 Nummer 2 G. v. 10. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5162) ist unklar.





 

Frühere Fassungen von § 2 HygPV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 12.12.2021Artikel 21 Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
vom 10.12.2021 BGBl. I S. 5162
aktuell vorher 24.11.2021Artikel 20b Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite
vom 22.11.2021 BGBl. I S. 4906
aktuell vorher 01.07.2021 (05.07.2021)Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Hygienepauschaleverordnung
vom 02.07.2021 BAnz AT 05.07.2021 V1
aktuellvor 01.07.2021 (05.07.2021)Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 2 HygPV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 HygPV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HygPV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Hygienepauschaleverordnung
V. v. 02.07.2021 BAnz AT 05.07.2021 V1
Artikel 1 HygPVÄndV
... die Angabe „30. Juni" durch die Angabe „31. Dezember" ersetzt. 2. § 2 wird wie folgt geändert: a) Der Überschrift wird ein Komma und das Wort ...