Artikel 1 - Verordnung zur Änderung der Dritten Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Verordnung (3. SchwPestVÄndVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 07.04.2021 BGBl. I S. 764 (Nr. 16); Geltung ab 16.04.2021
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Artikel 1 Änderung der Dritten Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Verordnung


Artikel 1 ändert mWv. 16. April 2021 3. SchwPestVÄndV Artikel 2

Artikel 2 der Dritten Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Verordnung vom 6. November 2020 (BAnz AT 09.11.2020 V1) wird wie folgt geändert:

1.
Die Absatzbezeichnung „(1)" wird gestrichen.

2.
Absatz 2 wird aufgehoben.



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