§ 4 - Anordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden sowie der Vertretung bei Klagen von Beamtinnen und Beamten des Deutschen Patent- und Markenamts in Angelegenheiten der Besoldung und des Reisekostenrechts (DPMAWidVertrAnO)

A. v. 29.03.2021 BGBl. I S. 799 (Nr. 17)
Geltung ab 22.04.2021; FNA: 2030-14-228 Beamte

§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 4 ändert mWv. 22. April 2021 DPMAWidVertrAnO

1Diese Anordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beamtinnen und Beamten des Deutschen Patent- und Markenamts in Angelegenheiten des Reisekostenrechts vom 5. März 2015 (BGBl. I S. 314) außer Kraft.



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