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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.04.2006 aufgehoben

Eingangsformel - Ausfuhr-Währungsausgleichs-Verordnung (AusfWAV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 6 Abs. 1 Nr. 16 und des § 9 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen vom 31. August 1972 (BGBl. I S. 1617) die durch Artikel 38 Nr. 1 des Gesetzes vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705) geändert worden sind, sowie auf Grund des § 10 Abs. 1 und der §§ 12 und 26 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen, wird im Einvernehmen mit den Bundesministern der Finanzen und für Wirtschaft verordnet:

 
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