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Zitierungen von § 27 BtOG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 27 BtOG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BtOG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 23 BtOG Registrierungsvoraussetzungen; Verordnungsermächtigung (vom 01.01.2023)
... ist, 3. in den letzten drei Jahren vor der Antragstellung eine Registrierung nach § 27 widerrufen worden ist oder 4. die Vermögensverhältnisse der Person ungeordnet ...
§ 32 BtOG Registrierung von bereits tätigen beruflichen Betreuern; vorläufige Registrierung (vom 01.01.2023)
... Satz 5 gestellt, endet die vorläufige Registrierung mit Ablauf des 30. Juni 2023. § 27 Absatz 4 Satz 2 gilt entsprechend. (2) Bei Personen, die zum 1. Januar 2023 bereits seit ... Erfolgt dieser Nachweis nicht, hat die Behörde die Registrierung entsprechend § 27 zu ...
§ 33 BtOG Vorläufige Registrierung (vom 01.01.2023)
... vorläufige Registrierung endet spätestens mit Ablauf des 30. Juni 2025. § 27 Absatz 4 Satz 2 gilt ...
Zitat in folgenden Normen
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
neugefasst durch B. v. 02.01.2002 BGBl. I S. 42, 2909; 2003, 738; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 1868 BGB Entlassung des Betreuers (vom 01.01.2023)
... Das Betreuungsgericht hat den beruflichen Betreuer zu entlassen, wenn dessen Registrierung nach § 27 Absatz 1 und 2 des Betreuungsorganisationsgesetzes widerrufen oder zurückgenommen wurde. (3) Das Betreuungsgericht soll den ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 24.06.2022 BGBl. I S. 959
Artikel 7 GüZustAnpG Weitere Änderung des Betreuungsorganisationsgesetzes
... b) Absatz 3 wird aufgehoben. c) Absatz 4 wird Absatz 3. 6. § 27 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 2 wird das Wort „oder" durch ein ... Antrag nach Satz 5 gestellt, endet die vorläufige Registrierung mit Ablauf des 30. Juni 2023. § 27 Absatz 4 Satz 2 gilt entsprechend." b) In Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „1. Januar ... Betreuer. Die vorläufige Registrierung endet spätestens mit Ablauf des 30. Juni 2025. § 27 Absatz 4 Satz 2 gilt entsprechend. § 34 Anwendungsvorschrift zu § 7 § 7 ...
Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 19.10.2022 BGBl. I S. 1744
Artikel 1 VBRRefG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... Das Betreuungsgericht hat den beruflichen Betreuer zu entlassen, wenn dessen Registrierung nach § 27 Absatz 1 und 2 des Betreuungsorganisationsgesetzes widerrufen oder zurückgenommen wurde. (3) Das Betreuungsgericht soll den ...
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