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Abschnitt 4 - Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG)

Artikel 10 G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882, 925 (Nr. 21); zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 24.06.2022 BGBl. I S. 959
Geltung ab 01.01.2023, abweichend siehe Artikel 16; FNA: 404-34 Nebengesetze zum Familienrecht
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Abschnitt 4 Übergangsregelungen

§ 18 Übergangsregelung



Auf Vergütungsansprüche von Betreuern, Vormündern, Pflegern und Verfahrenspflegern für Leistungen, die vor dem 1. Januar 2023 erbracht wurden, ist das Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz vom 21. April 2005 (BGBl. I S. 1073, 1076), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juni 2019 (BGBl. I S. 866) geändert worden ist, bis zum Ende des angefangenen Abrechnungsmonats in seiner bis dahin geltenden Fassung anzuwenden.


§ 19 Ansprüche von Betreuern, die vor Inkrafttreten des Betreuungsorganisationsgesetzes bereits berufsmäßig Betreuungen geführt haben



(1) Für berufliche Betreuer, die bis einschließlich 1. Januar 2023 seit weniger als drei Jahren berufliche Betreuungen führen, gilt § 4 Absatz 2 bis 4 des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes vom 21. April 2005 (BGBl. I S. 1073, 1076), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juni 2019 (BGBl. I S. 866) geändert worden ist, in der bis einschließlich 31. Dezember 2022 geltenden Fassung, bis sie ihre Sachkunde nach § 32 Absatz 2 Satz 2 des Betreuungsorganisationsgesetzes gegenüber der Stammbehörde nachgewiesen haben.

(2) Soweit durch Landesrecht auf der Grundlage von § 11 des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes vom 21. April 2005 (BGBl. I S. 1073, 1076), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juni 2019 (BGBl. I S. 866) geändert worden ist, in der bis einschließlich 1. Januar 2023 geltenden Fassung oder von § 2 des Berufsvormündervergütungsgesetzes vom 25. Juni 1998 (BGBl. I S. 1580, 1586), das zuletzt durch Artikel 29 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3574) geändert worden ist, in der bis einschließlich 30. Juni 2005 geltenden Fassung Prüfungsleistungen mit Abschlüssen gleichgestellt sind, sind die Prüfungsleistungen bei der Feststellung, nach welcher Vergütungstabelle sich die Vergütung richtet, im Verfahren nach § 8 Absatz 2 und 3 entsprechend zu Grunde zu legen.


Anlage (zu § 8 Absatz 1)



Vergütungstabelle A


Nr. Dauer der Betreuung Nr.Gewöhnlicher
Aufenthaltsort
Nr.Vermögensstatusmonatliche
Pauschale
A1 In den ersten
drei Monaten
A1.1 stationäre Einrichtung oder
gleichgestellte ambulant be-
treute Wohnform
A1.1.1mittellos194,00 €
A1.1.2nicht mittellos 200,00 €
A1.2 andere Wohnform A1.2.1mittellos208,00 €
A1.2.2nicht mittellos 298,00 €
A2 Im vierten bis
sechsten Monat
A2.1 stationäre Einrichtung oder
gleichgestellte ambulant be-
treute Wohnform
A2.1.1mittellos129,00 €
A2.1.2nicht mittellos 158,00 €
A2.2 andere Wohnform A2.2.1mittellos170,00 €
A2.2.2nicht mittellos 208,00 €
A3 Im siebten bis
zwölften Monat
A3.1 stationäre Einrichtung oder
gleichgestellte ambulant be-
treute Wohnform
A3.1.1mittellos124,00 €
A3.1.2nicht mittellos 140,00 €
A3.2 andere Wohnform A3.2.1mittellos151,00 €
A3.2.2nicht mittellos 192,00 €
A4 Im 13. bis 24. Monat A4.1 stationäre Einrichtung oder
gleichgestellte ambulant be-
treute Wohnform
A4.1.1mittellos87,00 €
A4.1.2nicht mittellos 91,00 €
A4.2 andere Wohnform A4.2.1mittellos122,00 €
A4.2.2nicht mittellos 158,00 €
A5 Ab dem 25. Monat A5.1 stationäre Einrichtung oder
gleichgestellte ambulant be-
treute Wohnform
A5.1.1mittellos62,00 €
A5.1.2nicht mittellos 78,00 €
A5.2 andere Wohnform A5.2.1mittellos105,00 €
A5.2.2nicht mittellos 130,00 €


Vergütungstabelle B


Nr.Dauer der Betreuung Nr.Gewöhnlicher
Aufenthaltsort
Nr.Vermögensstatusmonatliche
Pauschale
B1 In den ersten
drei Monaten
B1.1 stationäre Einrichtung oder
gleichgestellte ambulant be-
treute Wohnform
B1.1.1mittellos241,00 €
B1.1.2nicht mittellos 249,00 €
B1.2 andere Wohnform B1.2.1mittellos258,00 €
B1.2.2nicht mittellos 370,00 €
B2 Im vierten bis
sechsten Monat
B2.1 stationäre Einrichtung oder
gleichgestellte ambulant be-
treute Wohnform
B2.1.1mittellos158,00 €
B2.1.2nicht mittellos 196,00 €
B2.2 andere Wohnform B2.2.1mittellos211,00 €
B2.2.2nicht mittellos 258,00 €
B3 Im siebten bis
zwölften Monat
B3.1 stationäre Einrichtung oder
gleichgestellte ambulant be-
treute Wohnform
B3.1.1mittellos154,00 €
B3.1.2nicht mittellos 174,00 €
B3.2 andere Wohnform B3.2.1mittellos188,00 €
B3.2.2nicht mittellos 238,00 €
B4 Im 13. bis 24. Monat B4.1 stationäre Einrichtung oder
gleichgestellte ambulant be-
treute Wohnform
B4.1.1mittellos107,00 €
B4.1.2nicht mittellos 113,00 €
B4.2 andere Wohnform B4.2.1mittellos151,00 €
B4.2.2nicht mittellos 196,00 €
B5 Ab dem 25. Monat B5.1 stationäre Einrichtung oder
gleichgestellte ambulant be-
treute Wohnform
B5.1.1mittellos78,00 €
B5.1.2nicht mittellos 96,00 €
B5.2 andere Wohnform B5.2.1mittellos130,00 €
B5.2.2nicht mittellos 161,00 €


Vergütungstabelle C


Nr.Dauer der Betreuung Nr.Gewöhnlicher
Aufenthaltsort
Nr.Vermögensstatusmonatliche
Pauschale
C1 In den ersten
drei Monaten
C1.1 stationäre Einrichtung oder
gleichgestellte ambulant be-
treute Wohnform
C1.1.1mittellos317,00 €
C1.1.2nicht mittellos 327,00 €
C1.2 andere Wohnform C1.2.1mittellos339,00 €
C1.2.2nicht mittellos 486,00 €
C2 Im vierten bis
sechsten Monat
C2.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform C2.1.1mittellos208,00 €
C2.1.2nicht mittellos 257,00 €
C2.2 andere Wohnform C2.2.1mittellos277,00 €
C2.2.2nicht mittellos 339,00 €
C3 Im siebten bis
zwölften Monat
C3.1 stationäre Einrichtung oder
gleichgestellte ambulant be-
treute Wohnform
C3.1.1mittellos202,00 €
C3.1.2nicht mittellos 229,00 €
C3.2 andere Wohnform C3.2.1mittellos246,00 €
C3.2.2nicht mittellos 312,00 €
C4 Im 13. bis 24. Monat C4.1 stationäre Einrichtung oder
gleichgestellte ambulant be-
treute Wohnform
C4.1.1mittellos141,00 €
C4.1.2nicht mittellos 149,00 €
C4.2 andere Wohnform C4.2.1mittellos198,00 €
C4.2.2nicht mittellos 257,00 €
C5 Ab dem 25. Monat C5.1 stationäre Einrichtung oder
gleichgestellte ambulant be-
treute Wohnform
C5.1.1mittellos102,00 €
C5.1.2nicht mittellos 127,00 €
C5.2 andere Wohnform C5.2.1mittellos171,00 €
C5.2.2nicht mittellos 211,00 €