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Zitierungen von § 5 WpIG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 WpIG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WpIG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 6 WpIG Sofortige Vollziehbarkeit (vom 30.12.2023)
... einschließlich der Androhung und Festsetzung von Zwangsmitteln auf der Grundlage des § 5 Absatz 2 bis 7 , des § 7 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3, des § 10 Absatz 2, 4 und 6, des § 18 Absatz ...
§ 9 WpIG Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank (vom 30.12.2023)
... Allgemeinverfügungen und Verwaltungsakte einschließlich Prüfungsanordnungen nach § 5 Absatz 4 und 5 Satz 1 , trifft die Bundesanstalt gegenüber den Wertpapierinstituten, Mutterunternehmen oder ...
§ 73 WpIG Errichten einer Zweigniederlassung durch Wertpapierinstitute mit Sitz in einem anderen Vertragsstaat (vom 30.12.2023)
... 1 genannten Zweigniederlassungen oder vertraglich gebundenen Vermittler anzuwenden: 1. § 5 Absatz 1 Satz 2, Absatz 4 und 6 , die §§ 6 und 7 Absatz 1 und 2 sowie die §§ 11, 14, 31, 32 und 33 Absatz 1 und ...
§ 74 WpIG Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr (vom 30.12.2023)
... im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs nach Absatz 1 gelten § 5 Absatz 4 und 6 , §§ 11, 31 und 32 dieses Gesetzes sowie § 17 des ...
§ 83 WpIG Bußgeldvorschriften (vom 30.12.2023)
... Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 5 Absatz 4 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt oder ... nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt, 2. entgegen § 5 Absatz 4 Satz 4 , auch in Verbindung mit Satz 5, eine Maßnahme nicht duldet, 3. entgegen § 20 ...
Zitat in folgenden Normen
Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG)
Artikel 1 G. v. 22.04.2002 BGBl. I S. 1310; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 15 FinDAG Gesonderte Erstattung; Verordnungsermächtigung (vom 30.12.2023)
... 2 des Kreditwesengesetzes vorgenommene Prüfung, 1b. durch eine auf Grund des § 5 Absatz 4 Satz 2 bis 5 oder Absatz 5 Satz 2 bis 4 des Wertpapierinstitutsgesetzes vorgenommene Prüfung, 1c. durch vor Ort im Auftrag der Europäischen ...
Wertpapierinstituts-Prüfungsberichtsverordnung (WpIPrüfbV)
V. v. 07.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 350
§ 4 WpIPrüfbV Art und Umfang der Berichterstattung
... behoben sind. (7) Hat im Berichtszeitraum eine Sonderprüfung nach § 5 Absatz 4 Satz 2 des Wertpapierinstitutsgesetzes stattgefunden, so hat der Prüfer deren Ergebnisse bei der Prüfung der aufsichtlichen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten
G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 990
Artikel 7 WpIGEG Änderungen anderer Rechtsvorschriften
... Nummer 1a wird folgende Nummer 1b eingefügt: „1b. durch eine auf Grund des § 5 Absatz 4 Satz 2 bis 5 oder Absatz 5 Satz 2 bis 4 des Wertpapierinstitutsgesetzes vorgenommene Prüfung,". b) Die bisherige Nummer 1b wird Nummer 1c. ...
Kreditzweitmarktförderungsgesetz
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 7 KrZwMGEG Änderung des Wertpapierinstitutsgesetzes
... § 73 Absatz 1" ersetzt. 4. In § 6 werden die Wörter „ § 5 Absatz 2 bis 4, 6 und 7" durch die Wörter „§ 5 Absatz 2 bis 7" und die Wörter ... werden die Wörter „§ 5 Absatz 2 bis 4, 6 und 7" durch die Wörter „ § 5 Absatz 2 bis 7" und die Wörter „§ 77 Absatz 1 Satz 2 und 3" durch die Wörter ... genannten Zweigniederlassungen oder vertraglich gebundenen Vermittler anzuwenden: 1. § 5 Absatz 1 Satz 2, Absatz 4 und 6 , die §§ 6 und 7 Absatz 1 und 2 sowie die §§ 11, 14, 31, 32 und 33 Absatz 1 und ...
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